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2.2.8-1 Wegen Verwendung einer Fotografie auf meiner Homepage habe ich eine Abmahnung von einer Anwältin erhalten. Was kann ich tun?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Aber unterschreiben Sie nicht ohne weitere Abklärungen irgendwelche Unterlassungserklärungen, bezahlen Sie weder eine Vertragsstrafe noch willigen Sie in einen Vergleich ein. Überprüfen Sie als erstes ob der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung überhaupt gerechtfertigt ist. In jedem Fall empfiehlt es sich juristischen Rat einzuholen.

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