Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nur nach dem Todeszeitpunkts des originären Urhebers, nicht nach jenem des Rechteinhabers, auf den das Urheberrecht übertragen wurde.
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Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nur nach dem Todeszeitpunkts des originären Urhebers, nicht nach jenem des Rechteinhabers, auf den das Urheberrecht übertragen wurde.