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2.6.4-1 Wann endet die Schutzdauer bei Werken, die auf jemanden übertragen wurden (z.B. auf den Verleger)?

Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nur nach dem Todeszeitpunkts des originären Urhebers, nicht nach jenem des Rechteinhabers, auf den das Urheberrecht übertragen wurde.

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