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3.4.3-1 Darf nur der originäre Urheber, z.B. der Autor, Lizenzen einräumen?

Oftmals ist es nicht der Urheber, der Lizenzen vergibt, sondern z.B. Verlage oder Verwertungsgesellschaften. Auch Dritte sind berechtigt, Lizenzen zu vergeben, wenn sie das Recht dazu haben. Dazu müssen ihnen die notwendigen Rechte vom Urheber übertragen oder eingeräumt worden sein.

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