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3.4.4.1-1 Kann ein Arbeitnehmender seiner Arbeitgeberin das Erstveröffentlichungsrecht gemäss Art. 9 Abs. 2 URG übertragen?

Nein, das Erstveröffentlichungsrecht gemäss Art. 9 Abs. 2 URG ist ein Urheberpersönlichkeitsrecht und kann nicht übertragen werden. Aber der Arbeitnehmende kann seiner Arbeitgeberin die Ausübung seines Erstveröffentlichungsrecht gestatten.

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