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3.4.4.1-2 Eine Rechtsanwaltskanzlei stellt einen Mitarbeiter ein, der deren Internet-Seite mit Beiträgen aus der Rechtsprechung versorgen soll. Hat die Kanzlei Urheberrechte an den Beiträgen, wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung dazu getroffen wurde?

Ja und nein. Eine Vereinbarung zur Übertragung der Urheberrechte muss nicht ausdrücklich und schriftlich getroffen werden. Hier kommt es darauf an, zu welchem Zweck die Einstellung des Mitarbeiters erfolgte – hier in der Erstellung der Internet-Beiträge; die Übertragung der Urheberrechte auf die Kanzlei für die Nutzung der Beiträge auf der Internet-Seite dieser Kanzlei ist damit stillschweigend im Arbeitsvertrag geregelt worden. Aber die Rechte für die anderen Nutzungen bleiben bei dem Mitarbeiter.

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