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3.4.4.3-1 Darf eine Schule künstlerische Arbeiten (z.B. Fotos oder Erzählungen) ihrer Schüler ohne Weiteres öffentlich ausstellen?

Nein, die Schule hat keine Urheberrechte an den Werken, da die Urheberrechte von den Schülern nicht auf die Schule übertragenworden sind. Die Schule muss sich separat Einverständniserklärungen der Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern, derer Eltern einholen.

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