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4.1.3-2 Darf ich an einem Bild Änderungen vornehmen, wenn der Künstler mir das Bild geschenkt hat und ich damit Eigentümer des Bildes bin?

Nein, die Eigentümerstellung ändert nichts an der Tatsache, dass der Künstler weiter Urheber des Werkes bleibt und nur er damit das Recht aus Art. 11 Abs. 2 URG. zur Änderung hat. Etwas anderes ergibt sich, wenn mir der Künstler ausdrücklich erlaubt hat, Änderungen vorzunehmen.

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