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4.2-1 Wie unterscheiden sich Urheberpersönlichkeitsrecht und Vermögensrecht?

Das Vermögensrecht umfasst das Recht auf die Verwendung des Werkes und kann vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den Urheber in seinen persönlichen Beziehungen zum Werk und kann nicht übertragen werden. Selbst wenn ein Urheber sein Vermögensrecht vollständig auf einen Dritten überträgt, verbleibt das Urheberpersönlichkeitsrecht bei ihm und er kann die entsprechenden Rechte aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht geltend machen.

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