[ivory-search id=”8947″ title=”Custom Search Form”]

4.2.2-4 Darf eine rechtmässige Käuferin eines Schwarz-Weiss-Fotos dieses in ein Buntfoto umgestalten und sich dabei auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen?

Nein, die Käuferin ist zwar Eigentümerin des Fotos geworden. Die Umgestaltung des Fotos ist eine Änderung gemäss Art. 11 Abs. 2 URG. Das Recht auf Änderung hat der Urheber; es gehört zu seinen Urheberpersönlichkeitsrechten. Diese sind eben nicht vom Erschöpfungsgrundsatz umfasst.

This site is registered on wpml.org as a development site.