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4.2.3-1 Hat der Urheber eines Videos oder eines Fotos das Recht, dieses in einem Internet-Portal hochzuladen?

Ja das ist sein ausschliessliches Recht, er darf gemäss Art. 10 Abs. 2 lit c. URG sein Werk wahrnehmbar bzw. zugänglich machen, dass Personen jederzeit und jederorts dazu Zugang haben. Das kann auch in einem Upload von Dateien (hier das Video oder das Foto) geschehen. Gleichzeitig liegt aber auch eine Vervielfältigungshandlung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a URG vor, da in der Regel das Video oder das Foto auch auf einem Server gespeichert wird. Auch das ist dem Urheber erlaubt.

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