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5.10.4-1 Weshalb untersteht die SSA keiner Bundesaufsicht bei der Vergabe von Lizenzen zur Aufführung von Theaterstücken?

Hier handelt es sich effektiv um eine zentralisierte individuelle Verwertung, d. h. um einen Bereich, in dem die SSA als Werkmittler zwischen den Urhebern und den Nutzern tätig ist. Nicht wenige Rechtsinhaber üben diese Tätigkeit selbst aus, ohne die SSA einzuschalten. Sie hat somit keine Monopolstellung, sodass sich staatliche Eingriffe erübrigt.

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