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5.2.1-1 Fällt das Lesen und Anschauen eines Werks unter den Eigengebrauch?

Nein, juristisch gesprochen liegt hier der sog. Werkgenuss vor, welcher bei veröffentlichten Werken keine urheberrechtlich relevante Nutzung ist. Das Lesen und Anschauen von veröffentlichten Werken ist urheberrechtlich immer zulässig.

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