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5.2.1-2 Welche Bereiche gelten als “persönliche Bereiche” beim privaten Eigengebrauch?

Als persönlicher Bereich gilt die schützenswerte Privatsphäre. Nicht entscheidend ist der Ort der Handlung, sondern der persönliche Kontext. Sobald die Handlung im öffentlichen Raum stattfindet, fällt sie nicht mehr unter den persönlichen Bereich.

  • Beispiele für persönlichen Bereich: Musizieren zu Hause, auch bei offenem Fenster und der Möglichkeit, dass weitere Personen die Musik hören können
  • Beispiel für nicht mehr im persönlichen Bereich: Strassenmusik.

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