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5.2.2-8 Darf der Dozent die Universitätsbibliothek beauftragen, Kopien aus einem Lehrmittel für seinen Unterricht herzustellen?

Ja, sofern er selber unter den schulischen Eigengebrauch fällt (Art. 19 Abs. 1 lit. b URG), diesfalls darf er sich eines Dritten, einer Bibliothek bedienen, die ihm die Kopien herstellt (Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 2 URG). Allerdings darf in diesem Falle die Bibliothek nur Auszüge aus dem Lehrmittel kopieren.

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