[ivory-search id=”8947″ title=”Custom Search Form”]

5.2.2-9 Dürfen für den schulischen Eigengebrauch aufgenommene Filme an einer Schülerparty gezeigt werden?

Nein, das ist nicht vom schulischen Eigengebrauch nach Art. 19 Abs. 1 lit. b URG gedeckt. So aufgenommene Filme dürfen nur für den Unterricht verwendet werden (vgl. dazu Gemeinsamer Tarif 7).

This site is registered on wpml.org as a development site.