Ja, wenn diese Firma und der von ihr beabsichtigte Verwendungszweck nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG unter den betrieblichen Eigengebrauch fällt.
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Ja, wenn diese Firma und der von ihr beabsichtigte Verwendungszweck nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG unter den betrieblichen Eigengebrauch fällt.