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5.7-1 Was ist ein “verwaistes Werk” gemäss Art. 22b URG?

“Verwaiste Werke” sind Werke auf Tonträger (z.B. Musik auf CDs, Schallplatten usw.) oder Tonbildträger (z.B. Video auf VHS, DVD usw), welche mindestens vor zehn Jahren in der Schweiz hergestellt oder vervielfältigt wurden und Bestand eines öffentlich zugänglichen Archivs oder Archivbestand von Sendeunternehmen ist und deren Urheber oder Rechteinhaberinnen unbekannt oder unauffindbar ist.

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