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5.8-3 Darf ich Bücher in Braille-Schrift transferieren, ohne die Einwilligung der Urheberrechtsinhaberin und diese verkaufen?

Im Rahmen von Art. 24c URG ist erlaubt Bücher in Braille-Schrift herzustellen und zu verbreiten, um diese Werke sehbehinderten oder blinden Menschen wahrnehmbar zu machen. Die Verbreitung darf aber keinen Gewinn erzielen, die Einnahmen dürfen nur die Ausgaben decken und nur an sehbehinderte oder blinde Menschen erfolgen. Weiter darf das Werk nicht bereits in einer Form erhältlich sein, welche durch sehbehinderte oder blinde Menschen angemessen wahrgenommen werden kann.

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