Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.
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Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.