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5b.1.2 Welches sind die einzelnen Elemente von Creative Commons Lizenzen?

  BY – Namensnennung (Attribution)

Diese Bedingung ist in allen Creative Commons Lizenzen enthalten.

Wird ein CC-Werk original oder bearbeitet an Dritte weitergegeben (z.B. verkauft oder verschenkt), müssen Lizenznehmerinnen zumindest die lizenzgebenden Urheber nennen. Grundsätzlich sollte es für alle, welche Zugang zum weiter vertriebenen Werk haben, möglich sein, dessen Urheber zu finden, um sich über die Lizenzbedingungen zu informieren.

Die konkreten Anforderungen an die Namensnennung unterscheiden sich je nach Version der CC-Lizenz (Übersicht: https://wiki.creativecommons.org/wiki/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart)

 

Zu nennen/übernehmen sind:

  • Grundsätzlich alle angegebenen Namen oder Pseudonymeder jeweiligen Urheberinnen
  • Die verwendete CC-Lizenz und Link auf den Lizenztext
  • Falls vorhanden Copyrightzeichen
  • Falls vorhanden Internetadresse oder Link zum Fundort des Werkes
  • Falls vorhanden der Werktitel
  • Falls vorhanden Verweise auf "disclaimer of warranties" (Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsausschlüsse)
  • Bei Vertrieb eines veränderten Werkes ist anzugeben, dass das Werk verändert wurde. Bereits angebrachte Änderungsvermerke sind beizubehalten. Das gilt für alle CC-Lizenzen mit dem Element BY (nicht nur bei CC-Lizenzen mit dem Element SA)
  • Auf Antrag des Lizenzgebers ist die Namensnennung zu entfernen, sofern zumutbar und möglich (dies gilt für CC-Lizenzen der Version 4.0, in älteren Versionen gilt dies nur, sofern eine Sammlung welche das Werk beinhaltet oder Bearbeitung des Werkes vertrieben wird).

 

Zumindest – d.h. falls keine weiteren Informationen vorhanden sind – muss auf den Fundort verlinkt werden, wo alle diese Informationen aufgefunden werden können. (Da Links aber nicht unbedingt für die gesamte Schutzdauer des Werkes bestehen werden, ist es sicherer die Angaben zu übernehmen.) (vgl. http://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/).

Beispiel – Namensnennung bei Fotografie:

 

 

Autor: inefekt69

Title: Star Trails – Lake Dumbelyung, Western Australia

License: CC BY-NC-ND 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/)

Source: https://www.flickr.com/photos/trevor_dobson_inefekt69/25597430038/in/explore-2018-01-03/

 

Beispiel – Namensnennung bei Musik, hier in Podcast:

CRE004 Klangwellen aller Art: https://cre.fm/cre004-klangwellen-aller-art
1:30 Sonic Walker, Trick-Or-Mix

Weitere Beispiele und best practices zu Namensnennung: https://wiki.creativecommons.org/wiki/Best_practices_for_attribution

 

CC-Lizenzen mit dem BY Element: alle 6 CC Lizenzen:

   

 

 

  ND – Keine Bearbeitungen (No Derivatives)

CC-Lizenzen mit dem Element ND (dem Gleichheitszeichen), erlaubt Lizenznehmern nur die Vervielfältigung, Verbreitung, das Wahrnehmbar- und Zugänglich machen sowie das Senden des CC-Werkes in unveränderter Form. Das Bearbeitungsrecht wird NICHT lizenziert, d.h. Bearbeitungen ("Werke zweiter Hand", z.B. Übersetzungen eines Textes, Verfilmen von Büchern, Covern von Liedern usw.) dürfen nicht verbreitet werden, ansonsten wird das Urheberrecht verletzt und man macht sich strafbar.

 

     Beispiel für ein CC-ND-Werk: https://www.deviantart.com/art/The-deriving-city-160204463

     2 CC-Lizenzen mit dem ND Element:

              

 

 

NC – Keine Kommerzielle Nutzung (Non commercial)

Die in der CC-Lizenz eingeräumten Nutzungsrechte dürfen NICHT kommerziell genutzt werden. Was genau «nicht-kommerziell» bedeutet, ist umstritten. Sicher ist, dass mit der Nutzung des CC-NC-Werkes nicht direkt bzw. unmittelbar Geld verdient werden darf, z.B. Kopien von CC-NC-Werken verkaufen. Verboten ist nach verbreiteter Meinung auch indirekt Geld zu verdienen, z.B. das hochladen eines CC-NC-Werkes auf einen Blog der mit online-Werbung finanziert wird, das abspielen von CC-NC-Musik auf Partys mit Eintrittsgebühren. Kritisch ist das indirekte verdienen von Geld insbesondere, wenn damit das erzielen eines Gewinns angestrebt (z.B. durch for profit Unternehmen). Das indirekte verdienen von Geld mit CC-NC-Werken durch non-profit Organisationen (z.B. öffentliche Schulen oder Hilfsorganisationen) ist weniger kritisch, weil kein Gewinn angestrebt wird.

Letztlich bleibt die genaue Definition des Begriffes "non-commercial" dem Urteil von Richtern überlassen. Wünscht ein Nutzer die kommerzielle Nutzung von CC-NC-Werken, muss bei den Urheberinnen um eine entsprechende Lizenz/Einwilligung angefragt werden.

 

Umfrage zum Verständnis von "nicht-kommerziell" siehe: https://wiki.creativecommons.org/wiki/Defining_Noncommercial

     CC-Lizenzen mit NC-Element: 

                   

 

 

 SA – Dieselbe Lizenz für Bearbeitungen (Share Alike)

CC-Lizenzen mit dem Element SA erlauben Lizenznehmerinnen Bearbeitungen (wie Übersetzungen usw.) des CC-Werkes zu vertreiben, aber nur wenn die Bearbeitung unter derselben CC-Lizenz vertrieben wird. D.h. Bearbeitungen, welche an einem CC-BY-SA lizenzierten Werk vorgenommen wurden, dürfen nur unter der CC-BY-SA vertrieben werden. Bearbeitungen an CC-BY-NC-SA-Werken nur unter der CC-BY-NC-SA. Beim Vertrieb von Bearbeitungen ist ein Änderungsvermerk anzufügen (siehe BY Element).

 

     CC-Lizenzen mit SA Element:

               

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