Bei der Feststellungsklage (Art. 61 URG) geht es darum zu klären, ob ein Urheberrecht besteht oder nicht,
so dass bei einer allfälligen Verletzung der Rechteinhaber entsprechende Ansprüche geltend machen kann.
[ivory-search id=”8947″ title=”Custom Search Form”]
Bei der Feststellungsklage (Art. 61 URG) geht es darum zu klären, ob ein Urheberrecht besteht oder nicht,
so dass bei einer allfälligen Verletzung der Rechteinhaber entsprechende Ansprüche geltend machen kann.