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6.1.4-10 Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn eine Drittperson meine Urheberrechte verletzt?

Wer beim Gericht auf Beseitigung einer Urheberrechtsverletzung (Art. 62 Abs. 1 lit. b URG) klagt, kann zugleich auch auf Schadenersatz (Art. 41 ff. OR) klagen für alle Schäden, die ihm aus der Rechtsverletzung entstanden sind.

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