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6.1.4-2 Kann ein Rechteinhaber mehr Rechte geltend machen als jene, die ihm übertragen wurden?

Der Inhaber der Urheberrechte kann nicht mehr Rechte geltend machen (ausüben) als jene, die ihm der Urheber übertragen hat. Hat der Urheber beispielsweise einem Verlag das Recht übertragen, einen Artikel ausschliesslich in einer gedruckten Zeitschrift zu veröffentlichen, kann der Verlag keine Rechtsverletzung geltend machen, wenn der Urheber danach beschliesst, die Rechte für die Publikation des gleichen Artikels an eine Online-Zeitschrift zu übertragen.

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