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6.5.1-1 Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn man ohne Einwilligung einen Schwarzweissfilm kolorisiert und ausstrahlt?

Da es ist nicht zulässig ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers einen Schwarzweissfilm zu kolorisieren und ihn auszustrahlen, liegt ein Verstoss gegen ausschliessliche Urheberrechte des Rechteinhabers vor (Art. 11 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 lit. d URG). Auf Antrag des in seinen Rechten verletzten Urheber kann das Gericht in einem solchen Fall gemäss Art. 67 Abs. 1 lit. c URGbzw. lit. h URGeine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe aussprechen.

Zusätzlich sind auch weitere, zivilrechtliche Sanktionen (z. B. Klage auf Schadenersatz) möglich.

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