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6.5.1-12 Wann handelt jemand gewerbsmässig?

Ob ein gewerbsmässiges Handeln vorliegt, ist abhängig von der Zeit und den Mitteln, die für die strafbaren Handlungen aufgewendet werden, von der Häufigkeit der Handlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, von den angestrebten oder erzielten Einnahmen und davon, ob die strafbare Handlung beruflich oder auch nebenberuflich begangen wird. Die rechtswidrig handelnde Person muss relativ regelmässige Einnahmen anstreben, die massgeblich zur Finanzierung ihres Lebensstils beitragen und damit gewissermassen in die Kriminalität abgerutscht sein (vgl. BGEer 129 IV 253). 4 253 – in French).

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