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6.5.1-4 Wann spricht man von Vorsatz?

Vorsatz liegt vor, wenn eine Person direktvorsätzlich oder eventualvorsätzlich gegen ein Recht verstösst mit der Absicht, jemandem zu schaden. Von einem direkten Vorsatz spricht man, wenn der Täter sich sicher ist, dass der Deliktserfolg eintritt und er diesen auch anstrebt (Vorsatz bedeutet willentlich und wissentlich handeln). Eventualvorsätzlich handelt dagegen, wer den Deliktserfolg für möglich hält und ihn in Kauf nimmt.

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