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6.5.1-8 Kann ein Strafantrag zurückgezogen werden?

Ja, der Strafantrag kann zurückgezogen werden, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist (Art. 33 StGB). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Rückzug eines Strafantrags gegenüber einer Person für alle Beschuldigten gilt. Der Rückzug einer Anzeige ist endgültig; es kann keine erneute Anzeige erstattet werden.

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