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6.5.3-2 Wann kann die Einziehung von Werken, mit denen eine Urheberrechtsverletzungbegangen wurde, angeordnet werden?

Die Einziehung ist nur am Ende eines Verfahrens durch gerichtliche Anordnung möglich.

In dringenden Fällen allerdings kann der Richter oder die Polizei in einem laufenden Verfahren oder zu Beginn eines Verfahrens eine Beschlagnahme anordnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

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