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7.4.1.1-1 Ich habe im Internet ein Werk gefunden und will dieses mit Erlaubnis der Herausgeber auf Facebook veröffentlichen. Muss ich auch den Namen der Urhebenden nennen? Es gibt keine besonderen rechtlichen Regelungen für soziale Medien. Der oder die Urhebende hat also auch hier Anspruch auf die Urheberschaft an seinem oder ihrem Werk.

Urhebende sind zu nennen, sofern sie sich nicht für die Anonymität entschieden haben. Wenn das Werk im Rahmen eines Zitats verwendet wird, sind Nachforschungen erforderlich, um die betreffende Quelle korrekt anzuführen. Dies gilt insbesondere, wenn eine korrekte wissenschaftliche Praxis gefragt ist.

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