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7.4.1.3-2 Einigen meiner Facebook-Freunde und Freundinnen habe ich einen von mir verfassten Artikel übermittelt. Habe ich damit mein Werk veröffentlicht?

Ein Werk gilt als veröffentlicht, wenn der oder die Urhebende die Kontrolle über den Empfängerkreis verliert. Ein Werk, das der oder die Urhebende ohne Zugriffsbeschränkungen auf seine Homepage gestellt hat, kann als veröffentlichtes Werk gelten. Wenn es sich aber um ausgesuchte Freundinnen und Freunde handelt, lässt sich das Werk als unveröffentlicht einstufen, weil es in einem eng verbundenen Personenkreis verbleibt. Daher ist bei einer anschliessenden Veröffentlichung das Einverständnis des oder der Urhebenden einzuholen.

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