[ivory-search id=”8947″ title=”Custom Search Form”]

Schutz ausserhalb des Urheberrechts

Das Urheberrecht ist nicht der einzige rechtliche Aspekt, der beachtet werden muss, wenn man Inhalte aus einem Werk verwenden will. Unabhängig davon, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht und ob die Verwendung des Werks nach dem Urheberrechtsgesetz erlaubt ist, gibt es andere gesetzliche, vertragliche oder ethische Regelungen, die eine Rolle spielen können. Das gilt insbesondere für das Recht auf Achtung der Persönlichkeit, Recht auf Privatsphäre, Verbot des unlauteren Wettbewerbs oder Plagiatsverbot.

z.B. ein Paparazzi-Foto eines Prominenten, das der Fotograf wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Prominenten schon gar nicht fotografieren durfte; oder ein wissenschaftliches Werk bei dem die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, wird komplett ohne Quellenangabe übernommen – es darf aus urheberrechtlicher Sicht verwendet werden, aber stellt, ohne Quellenangabe, ein Plagiat dar, d.h. verstösst gegen die gute wissenschaftliche Praxis.

This site is registered on wpml.org as a development site.