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2.1-6 Muss ich davon ausgehen, dass ein Werk, welches ein Copyright-Zeichen hat, urheberrechtlich geschützt ist?

Nach Schweizerischem Urheberrecht ist eine Kennzeichnung eines geschütztes Werkes nicht erforderlich und eine Registrierung eines solchen Werkes ist nicht möglich. Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes hängt davon ab, ob die Voraussetzungen nach Art. 2 Abs. 1 URG erfüllt sind. Wenn diese gegeben sind, ist ein Werk ab seiner Erschaffung geschützt (Art. 29 Abs. 1 URG). Das Anbringen eines Copyright-Zeichen kann aber für den Nutzer oder die Nutzerin eines Werkes allenfalls ein Hinweis geben, dass es sich um ein geschütztes Werk handeln könnte.

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