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2.4-2 Studenten erarbeiten aus ihren Vorlesungsnotizen ein Skript und wollen dieses im Internet veröffentlichen. Dürfen Sie das ohne Weiteres?

Nein, hier ist Vorsicht geboten. Zwar sind wissenschaftliche Erkenntnisse nicht geschützt. Aber die Aufarbeitung des Stoffes, d.h. die Art und Weise, wie eine Dozentin oder ein Dozent das Wissen in einer Vorlesung vermittelt, kann durchaus dem Urheberrechtsschutz unterfallen, wenn damit der Werkscharakter erfüllt wird. Werden dann die Vorlesungsnotizen in einem Skript so aufgearbeitet, dass sie die Struktur und den Inhalt der Vorlesung übernehmen, so kann ein derartiges Skript als Werk zweiter Hand angesehen werden. Für die Herstellung des Skripts und die Verwendung (Veröffentlichung im Internet) ist die Zustimmung des Dozenten oder der Dozentin notwendig.

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