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4.2.1-4 Ein Werk (z.B. ein Bild, eine Skulptur, ein Bauwerk etc.) wird fotografiert. Spielt es eine Rolle, ob ein analoges oder digitales Foto von einem Werk gemacht wird?

Nein, in beiden Fällen wird das Werkexemplar festgehalten – bei analogen Fotos allein schon durch das Negativ (vgl. Hilty, Urheberrecht, 2011, 134) und bei Digitalfotos durch die Tatsache, dass das Foto (die Fotodatei) gespeichert wird.

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