An die Verwertungsgesellschaften – Art. 13 Abs. 3 URG. Nur die Verwertungsgesellschaften, nicht aber der Urheber, sind berechtigt, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.
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An die Verwertungsgesellschaften – Art. 13 Abs. 3 URG. Nur die Verwertungsgesellschaften, nicht aber der Urheber, sind berechtigt, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.