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6.1.2-1 Was kann ich unternehmen, wenn eine Verletzung meiner Urheberrechte droht, aber noch nicht erfolgt ist?

Wer in seinem Urheberrecht verletzt oder gefährdet wird, kann vom Gericht verlangen, eine drohende Verletzung zu verbieten (d. h. vom Gericht verlangen, dass es die Unterlassung bestimmter Handlungen erwirkt) (Unterlassungsklage nach Art. 62 Abs. 1 lit. a URG).

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