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6.1.4-6 Wer gilt bei einer Urheberrechtsverletzung als «Komplize» und welche Rolle spielt diese Partei?

Als Komplize gilt die Partei, die die Forderung des Anstifters erfüllt. Beispielsweise ist Komplize der Webmaster der Universität, der auf Verlangen des Professors ein vollständig gescanntes Buch auf die Website der Hochschule hochlädt.

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