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7.4.2.3-3 Eine Autorin im Internet ein Werk zur Verfügung gestellt, das dem Publikum frei zugänglich ist. Kann ich es auf meiner Facebook-Seite posten oder muss ich die Genehmigung der Autorin einholen?

Ein einfacher Link auf die Seite, auf der das Werk gehosted wird, ist zulässig, da dies kein Zugänglichmachen darstellt. Wenn Sie ein Exemplar des Werks auf sozialen Medien posten, machen Sie das Werk zugänglich und müssen demnach eine Genehmigung einholen.

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