Ja, der Verleih von DVDs ist nicht zulässig, wenn ein neuer Film noch nicht im Kino läuft oder gerade im Kino läuft (Verletzung von Art. 12 Abs. 1 URG). Es handelt sich somit um ein widerrechtliches und schuldhaftes Verhalten. Es besteht ein natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden durch Einnahmeausfällen und der widerrechtlichen Handlung, dem gegen Art. 12 Abs. 1bis URG verstossenden Verleih von DVDs (4A 142/2007 vom 26. September 2007).
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