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Beschlagnahmung von Waren vor der Anhörung

Besteht die Gefahr, dass die Gegenpartei im Rahmen eines gegen sie angestrebten Hauptverfahrens wegen Besitz von rechtsverletzenden Produkten ebendiesen Besitz abstreitet, kann die vermeintlich geschädigte Partei bei Gericht die Beschlagnahmung der Waren vor der Anhörung beantragen.

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