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Miete und Leihe

Sowohl bei Vermietung (oder Abschluss eines Mietvertrags Art. 253 OR) als auch bei einer Leihe (oder Abschluss eines Leihvertrags Art. 305 OR) wird einem Dritten eine Sache zum Gebrauch mit Rückgabepflicht überlassen. Essentieller Unterschied ist allerdings, dass bei einer Vermietung ein Mietzins für die Sache zu entrichten ist; bei einer Leihe hingegen brauchen keinerlei Entgelte gezahlt werden.

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