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Schutz der Werkintegrität

Das Recht auf Werkintegrität bezieht sich nicht auf einfache technische Verarbeitungsweisen wie die Aufnahme des Werks mittels einer anderen Technologie. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine derartige Praxis dem ausschliesslichen Vervielfältigungsrecht unterliegt und somit genehmigungspflichtig ist.

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