Werkgenuss

Der sog. Werkgenuss ist die blosse Kenntnisnahme eines Werks – also dem Lesen, dem Anschauen, dem Zuhören etc. (Hilty, Urheberrecht, 2011, 128). Dieser ist stets erlaubt.

Beteiligte im Urheberrecht

Das Urheberrecht spricht logischerweise nicht nur die Urheber an. An einem geschaffenen Werk haben mehrere Beteiligte Interesse: die Urheber schaffen das Werk und wollen ev. auch finanziell für ihr Werk vergütet werden;sog. Werkmittler unterstützen Urheber, ihre Werke...
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