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Verbot technischer Massnahmen

Mit dem Verbot technischer Massnahmen sind insbesondere DRM-Technologien (digital rights management) gemeint. DRM-Technologien beschränken die Nutzung eines Werkes, z.B. der Vertrieb einer CD mit Kopierschutz, ein solcher verunmöglicht das Vervielfältigungs-, Vertriebs- und Bearbeitungsrecht zu nutzen. Nicht unter dieses Verbot fallen Zugangsbeschränkungen, z.B. wenn ein CC-Werk nur mit Passwort und Nutzernamen angesehen werden kann, solange die Nutzer bei Zugang das Werk frei kopieren und weitervertreiben und allenfalls bearbeiten können.

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