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Zitierpflicht nicht nur nach Gesetz

Bei der Paraphrasierung, aber auch bei Zitaten von nicht (mehr) geschützten Werken gehört es jedoch – insbesondere in Lehre und Forschung – zur guten wissenschaftlichen Praxis, die Paraphrase bzw. jegliches Zitat zu kennzeichnen und auf die Quelle hinzuweisen, da ansonsten ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.

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