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5.6-4 Darf ein nicht veröffentlichtes Werk zitiert werden?

Nein, grundsätzlich dürfen nur veröffentlichte Werke zitiert werden. Allerdings kann im Einzelfall der Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen vorliegen, so dass auch das Zitieren eines unveröffentlichten Werkes gerechtfertigt sein kann. Zum Beispiel kann das öffentliche Interesse an der Auseinandersetzung mit historischen Gegebenheiten höherrangig gewertet werden, als das Interesse des Urhebers, sein Werk nicht veröffentlichen zu wollen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17.12.1999 – 1 BvR 1611/99 in ZUM 2000, 316).

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