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6.1.1-3 Welche Voraussetzungen müssen für eine Feststellungsklage erfüllt sein?

Es bedarf einer Unklarheit über die Rechtsstellung des Klägers, die ihn an der Geltendmachung seiner Rechte hindert. In diesem Fall kann eine gerichtliche Feststellung zur Klärung der Situation beitragen. Im Weiteren ist es auch erforderlich, dass für den Kläger diese Ungewissheit unzumutbar ist und dass ihm die Leistungsklage nach Art. 62 URG nicht möglich ist.

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